Homeoffice Esstisch mit integriertem Arbeitsplatz

Steuervorteile bei Home-Office


Welche Steuervorteile bestehen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Durch die Pandemie und den Lockdown hat sich unser Arbeitsleben massiv verändert. Seit nun über einem Jahr arbeiten immer mehr Arbeitnehmer von zu Hause aus. Das minimiert die Anzahl der Kontakte und hilft hoffentlich, das Virus einzudämmen. Doch bringt es auch finanzielle Vorteile für Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber? Oder was muss ich zusätzlich bei der Steuererklärung beachten? Wir haben recherchiert und einige wissenswerte Fakten zum Thema Finanzen und Home-Office für Dich zusammengestellt!

Finanzielle Unterstützung für Home-Office Arbeitsplätze

Unsere moderne Technik ermöglicht das Arbeiten von nahezu jedem Ort der Welt aus. In der Arbeitsstättenverordnung ist regelmäßige Arbeit im Home-Office aber als sogenannte Telearbeit definiert. Dieses bringt einige Investitionen für die Unternehmen und noch dazu eine Vielzahl rechtlicher Probleme mit sich.

Darum ist der Aufwand für Arbeitgeber recht groß, wenn den Mitarbeitern nur ein gelegentliches Arbeiten von zu Hause aus ermöglicht werden soll.

Kosten sparen auch für Arbeitnehmer im Home-Office

Für Arbeitnehmer hingegen kann das Arbeiten im Home-Office durchaus steuerliche Vorteile nach sich ziehen. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Für ein Arbeitszimmer im eigenen Lebensraum können beispielsweise bis zu 1.250 Euro jährlich abgesetzt werden – aber nur bei Telearbeit, also der regelmäßigen Arbeit im Home-Office. Dies bedeutet, dass an mindestens drei vollen Arbeitstagen pro Woche ausschließlich von zu Hause gearbeitet wird. Bei unregelmäßiger Arbeit im Home-Office hingegen können Arbeitnehmer keine steuerlichen Vorteile geltend machen. Es sei denn, der Arbeitgeber kann bescheinigen, dass es nicht genügend feste Arbeitsplätze für alle Beschäftigten an der Arbeitsstelle gibt.

Aber auch in diesem Fall kann der Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden nur dann bei der Steuer angegeben werden, wenn es sich wirklich um ein festes Arbeitszimmer handelt. Eine Arbeitsecke ist hier nicht zulässig.

Außerdem hat der Bundestag eine Steuererleichterung für Arbeitnehmer beschlossen. Bis zu fünf Euro am Tag sollen Arbeitnehmer 2020 und 2021 von der Steuer absetzen können. Maximal können 120 Tage eingereicht werden – also bis zu 600 Euro. Das gilt auch, wenn kein extra Arbeitszimmer zur Verfügung steht, sondern am heimischen Ess- oder Küchentisch gearbeitet wurde.

Aber diese sogenannte Home-Office-Pauschale zählt zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern pauschal 1.000 Euro angerechnet werden. So entlastet diese Maßnahme steuerlich also nur diejenigen, die mit ihren Werbungskosten samt Home-Office-Pauschale über den Wert von 1.000 Euro kommen.

Zu den Werbekosten zählen z.B. die Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit, selbst gezahlte Fortbildungskosten sowie Ausgaben für Fachliteratur oder Berufsbekleidung.

Zwei Hinweise

Zur Pendlerpauschale und Home-Office

Wie wir dem „Markt und Mittelstand“ vom 16.03.2021 entnommen haben, ist die Prüfung durch die Finanzämter von der Home-Office-Pauschale von 5 EUR/Tag oder die 600 EUR/Jahr zu beachten. Die Pauschale hat der Gesetzgeber so beschlossen. Die Finanzämter sind nun angewiesen, genau zu prüfen, ob an den Home-Office-Tagen nicht auch eine Pendlerpauschale geltend gemacht wurde. Also aufpassen beim Notieren, es geht nur entweder – oder. Ein eigener Fragebogen soll hier Aufschluss geben.

Vorteil oder nicht? Es ist in vielen Fällen so, dass Euch der steuerliche Vorteil der Pendlerpauschale, wie Ihr sie sonst hattet, durch die Pauschale der Home-Office-Tage nicht aufgewogen wird.

Zu Zweitwohnung und Home-Office

Die doppelte Haushaltsführung soll genau überprüft werden. Nur wenn die Zweitwohnung den Arbeitsweg stark verkürzt, sind bis zu 1.000 Euro Miete pro Monat und Ausgaben für die Einrichtung absetzbar. Wer aber wegen Corona ins Home-Office gewechselt ist und seine Zweitwohnung gar nicht mehr bewohnt, hat keinen Anspruch darauf, dass ihm seine Ausgaben weiter angerechnet werden.

Steuervorteile und Einsparungen mit „Go-digital“ für Arbeitgeber

Damit dennoch – gerade in der aktuellen Situation – auch kleinere Unternehmen Home-Office-Arbeitsplätze für ihre Mitarbeiter schaffen können, hat die Bundesregierung das Förderprogramm „Go-digital“ erweitert. Dieses Programm unterstützt vor allem mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen. Nun wurde es um die Förderung zur Einrichtung von Home-Office-Arbeitsplätzen bzw. Home-Office-Arbeitszimmern erweitert.

Damit die Mitarbeiter produktiv von zu Hause arbeiten können, muss die Ausstattung des heimischen Arbeitsplatzes Konzept haben. Außerdem gilt es, natürlich noch den Datenschutz zu beachten, denn es ist für den Arbeitgeber mit Aufwand verbunden, die geltenden Anforderungen zu erfüllen, wenn Mitarbeitende außerhalb des Büros arbeiten. Schutz vor Datendiebstahl und Trojanern kommt noch hinzu.

Was Arbeitgeber bei Home-Office beachten sollten

Arbeitgeber haben durch die Arbeit ihrer Angestellten von zu Hause aus Einsparungen bei ihren Fixkosten wie Strom oder den Büroflächen. Wobei sie stattdessen in gute Technik und die benötigte Büroausstattung ihrer Beschäftigten zu Hause investieren müssen. Meist handelt es sich hierbei um technische Geräte wie Computer, Smartphone oder Drucker.

Wie diese Ausstattung aber im Einzelnen aussieht, hängt davon ab, ob die Mitarbeiter in Telearbeit angestellt sind oder mobil arbeiten. Bei Telearbeit handelt es sich, wie oben schon gesagt, um einen festen Arbeitsplatz von zu Hause aus.

Hier ist der Arbeitgeber verpflichtet zu prüfen, welche Gesundheitsrisiken es am potenziellen Heimarbeitsplatz gibt – und dass dieser die Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) erfüllt. Beim mobilen Arbeiten hingegen, also dem Arbeiten mit einem mobilen Laptop, liegt der Arbeitsschutz in der Verantwortung des Arbeitnehmers, denn die Arbeitsstättenverordnung gilt hier nicht für mobiles Arbeiten.

Durch Telearbeit können Unternehmen weiter profitieren, beispielsweise durch den Zugang zu qualifizierten Mitarbeitern, die sonst aufgrund persönlicher Umstände nicht zur Verfügung stünden. Aufgrund der Entfernung, der Erreichbarkeit oder da sie durch persönliche Umstände an zu Hause gebunden sind.

Ein wegfallender Arbeitsweg bedeutet idealerweise weniger Arbeitsausfall durch beispielsweise extreme Witterungsverhältnisse oder andere Anfahrtsschwierigkeiten wie Stau und Berufsverkehr. Der Arbeitgeber erhält gegebenenfalls sogar mehr aktive Arbeitszeit und Leistung seiner Angestellten.

Unser Fazit

Die pandemiebedingte Arbeit im Home-Office bringt für einige von uns Vorteile. In Zeiten der Pandemie kann zu großen Teilen dazu beigetragen werden, die Verbreitung des Virus einzudämmen. Noch dazu sind für uns einige steuerliche Vorteile oder Reduzierung der arbeitsbedingten Kosten möglich.

Doch trotz der Vorteile des Arbeitens von zu Hause freuen wir von ad2living uns, wie viele andere auch, wieder darauf, ab und an zusammenzuarbeiten. Auch wenn wir das Arbeiten im Home-Office aus Gründen der Flexibilität sicher auch in der Post-Corona-Zeit beibehalten werden, immer dann, wenn es passt.

Aber Teamwork ist eben unschlagbar und manchmal tut es einfach gut, gemeinsam präsent zusammenzuarbeiten! In diesem Sinne: Haltet durch, seid produktiv und bleibt gesund – von wo aus auch immer Ihr arbeitet!

Euer Team von ad2living

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